Zum Verkehrsrecht gehört...
...die Schadensregulierung von Personen- und Sachschäden genauso, wie
die Klärung der „Schuldfrage“ bei einem Verkehrsunfall oder die
Vertretung in Bußgeldverfahren, bspw. wegen einer Geschwindigkeits-
überschreitung.
Ich weiß sehr genau, dass gerade das Mandat im Verkehrsrecht sehr
eilbedürftig ist. Der plötzliche rote Blitz auf der Autobahn trifft
Menschen genauso ohne Vorwarnung wie das von links kommende Auto. In
dieser Situation ist man gestresst und macht viel Unüberlegtes. Im
Bußgeldverfahren kommt hinzu, dass dort nur sehr kurze Fristen zur
Verfügung stehen.
Der Idealmandant ruft seinen Anwalt noch am Unfallort an!!!
Niemand hilft Ihnen im Schadensfall so unabhängig wie Ihr Rechtsanwalt!
Werkstätten wollen einen möglichst großen Reparaturfall „an Land
ziehen“. Kfz-Gutachter werden nicht selten von der gegnerischen
Versicherung geschickt.
Die gegnerische Versicherung hat jedes
wirtschaftlich erdenkliche Ziel, nur nicht Ihr Wohl. Es gibt nicht
einen Versicherer, der die Wahrung der Interessen eines Unfallgegners
in seinen Statuten hat!
…übrigens: Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die Gegenseite auch Ihre Anwaltskosten.